Wann wird der Mitgliedsbeitrag fällig?

Mitgliedsbeiträge werden erst nach Ablauf der Probefrist zugeordnet (31.10.), bis dahin können Mitgliedschaften ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden (§22/2 der Satzung des SVR)!

Mitgliedsbeiträge können nach Aufforderung der Übungsleiter, jedenfalls nach der Probefrist (ab 31.10) auf

Sportverein Reutte - Zweigverein Turnen

IBAN: AT 91 3699 0000 0903 6302

BIC: RBRTAT22XXX

Verwendungszweck: "Name des Kindes" und "Gruppe" (Bsp: Max Mustermann, Kindergartenturnen)

überwiesen werden. Bitte die Beiträge bis 15.11 überweisen.

 

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Zuletzt aktualisiert am 08.09.2026 von Admin.