Wann wird der Mitgliedsbeitrag fällig?
Mitgliedsbeiträge werden erst nach Ablauf der Probefrist zugeordnet (31.10.), bis dahin können Mitgliedschaften ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden (§22/2 der Satzung des SVR)!
Mitgliedsbeiträge können nach Aufforderung der Übungsleiter, jedenfalls nach der Probefrist (ab 31.10) auf
Sportverein Reutte - Zweigverein Turnen
IBAN: AT 91 3699 0000 0903 6302
BIC: RBRTAT22XXX
Verwendungszweck: "Name des Kindes" und "Gruppe" (Bsp: Max Mustermann, Kindergartenturnen)
überwiesen werden. Bitte die Beiträge bis 15.11 überweisen.
Zuletzt aktualisiert am 08.09.2026 von Admin.