Wer übernimmt die Haftung bei Unfällen oder Verletzungen im Training?
Der Zweigverein Turnen übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, die bei der Ausübung der Sportarten Turnen / Gerätturnen / Trampolinspringen / Gymnastik bei Trainingseinheiten oder Wettkämpfen im Rahmen der Mitgliedschaft des ZV-Turnen allenfalls entstehen können. Bei der Ausübung dieser Sportart kann es zu Unfällen, vorallem beim Turnen an den Geräten oder am Boden kommen, wodurch die damit typischerweise verbundenen Verletzungsrisiken einhergehen. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seitens des ZV-Turnen oder der für ihn tätig werdenden Betreuer keinerlei Unfallversicherung oder ähnliche Versicherungsverträge bestehen, über die derartige Schäden abgewickelt werden können. Der ZV-Turnen empfiehlt daher ausdrücklich den selbstständigen Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
Zuletzt aktualisiert am 29.07.2025 von Admin.